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Samstag, 25. März 2023

Facebook Promotions: Was ist erlaubt, was verboten?

Auf Facebook relevante Fans für die eigene Seite zu gewinnen ist gar nicht so einfach. Vor allem ohne Budget wird es im sozialen Netzwerk schwierig Reichweite aufzubauen, Fans zu generieren und Interaktion zu schaffen. Darum greifen viele Unternehmen zu Gewinnspielen und anderen Facebook Promotions, um den Facebook Mitgliedern einen Anreiz zu bieten Fan der Seite zu werden, einen Beitrag zu teilen oder eine Anwendung zu nutzen. Facebook hat jedoch einige Vorschriften und Richtlinien die es zu beachten gilt, wenn man in dem Netzwerk werben will.

Facebook Promotions müssen über eine Anwendung organisiert werden

Facebook-Logo

Startet man ein Gewinnspiel oder eine Verlosung auf Facebook, so muss dieses laut Facebook (http://www.facebook.com/page_guidelines.php) in einer externen Anwendung oder einer Canvasseite organisiert werden. Empfehlenswerte und kostenlose Anwendungen sind zum Beispiel der TabStyler Impressum vom Social Media Team oder der Hike TabBuilder. Das ebenfalls sehr zu empfehlende, aber kostenpflichtige System CMS4FB bietet nicht nur einen einzelnen Tab, sondern gleich ein komplettes Content Management System für Facebook. CMS4FB ist sehr umfangreich und es können mehrere Tabs erstellt werden. Text, Bilder, Umfragen und HTML sind möglich, Programmierkenntnisse sind für die Nutzung nicht erforderlich. Ein kompetentes Support-Team steht für Fragen der Nutzer bereit.

CMS4FB ist ab 6,99€ im Monat zu haben.

Facebook von Promotions freistellen

Um eine Promotion gemäß den Facebook-Richtlinien zu gestalten, muss zudem Folgendes beachtet werden: Facebook muss von der Promotion frei gestellt werden. Zudem muss angemerkt werden, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Zudem muss noch darauf hingewiesen werden, dass die Teilnehmer ihre Daten dem jeweiligen Unternehmen und nicht Facebook zur Verfügung stellen.

Likes, Shares & Posts dürfen keine Teilnahmebedingung sein

Auch wenn man es immer wieder sieht, eigentlich verbietet Facebook die Teilnahme an einer Promotion davon abhängig zu machen, ob ein Post geliked, geteilt oder kommentiert wird. Das bedeutet, ein Gewinnspiel, bei dem die User einen Pinnwandeintrag liken, ein Foto hochladen oder einen Post teilen müssen, um daran teilzunehmen, ist nicht rechtens. Lediglich das Liken einer Seite, das Einchecken an einem Ort und das Verbinden mit einer Anwendung darf zur Bedingung für die Teilnahme gemacht werden.

Keine automatische Teilnahme durch Facebook-Funktionen

Auch die automatische Teilnahme durch Facebook-Mechanismen ist verboten. Das bedeutet, Gewinnspiele, bei denen man automatisch teilnimmt, indem man ein Bild liked, teilt, kommentiert oder markiert, verbietet das soziale Netzwerk. Auch das Liken einer Seite darf nicht zur automatischen Teilnahme an einer Promotion führen. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel muss vom Nutzer bestätigt werden. Auch abgestimmt werden darf nicht durch Facebook-Funktionen. So sind auch eigentlich Gewinnspiele verboten, bei denen z.B. das Bild oder der Beitrag mit den meisten Likes gewinnt.

Titelbild

Oft werden Gewinnspiele und Aktionen auch gerne über das Titelbild promotet. Hier hat Facebook im März 2013 die Richtlinien etwas gelockert. So ist jetzt beispielsweise Text im Titelbild erlaubt, wenn auch nur mit einer Dichte von 20 Prozent. Ursprünglich war es auf Titelbildern nicht erlaubt, Preise oder Kaufinformationen bereit zu stellen. Auch Handlungsaufforderungen (wie z.B. „Jetzt Fan werden und von den Vorteilen profitieren“), Rabatt-Hinweise und Informationen, die im Infobereich Platz finden, waren von Facebook untersagt. Dies ist nun alles aufgehoben, bis auf die 20 Prozent Text-Regel.

Gewinner-Benachrichtigung darf nicht über Facebook stattfinden

Die Gewinner eines Gewinnspiels oder einer Promotion dürfen nicht über eine Facebook-Funktion über ihren Gewinn benachrichtigt werden. Das darf weder über einen öffentlichen Post auf der eigenen oder der fremden Pinnwand geschehen, noch über private Nachrichten oder den Facebook-Chat.

Update 12:26:52 – 2014-01-17

Der vorliegende Artikel wurde im Juni 2013 geschrieben. Seitdem gab es einige grundlegende Änderungen der Facebook Richtlinien zur Durchfürung von Gewinnspielen. Beachten Sie bitte hierzu unsere beiden neueren Artikel, die sich damit befassen:

Speziell zur Benachrichtigung der Gewinner, was in einem Kommentar gefragt wurde:

Wie dort zu lesen ist, darf man den Gewinner per private Nachricht kontaktieren (sofern das Gewinnspiel über die Seitenchronik läuft), da der Gewinner als einzige Kontaktmöglichkeit nun mal mit seinem Privataccount teilnimmt. Ein Hinweis, dass die Leute dann in Ihrem Postfach auch auf „Sonstiges“ nachschauen sollten, wäre von Vorteil. Läuft das Gewinnspiel über eine App, kann man ja die E-Mail-Adresse der Teilnehmer als Kontaktmöglichkeit verlangen.

Dieser Hinweis wurde von Markus Wollenweber ergänzt, der bereits mehrere Artikel in unserem Social Media Magazin zu Rechtsthemen geschrieben hat. Auch Rechtsanwalt Schwenke vertritt die Auffassung, dass diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme machbar ist.

Pamela Bernsteinerhttp://www.social-move.de/
Pamela Bernsteiner, Projektleiterin bei der Hamburger Social Performance Agentur social markets AG (www.social-markets.de) hat bereits seit einigen Jahren mit Facebook Promotions zu tun und weiß, worauf es bei einer rechtmäßigen Umsetzung von Gewinnspielen & Co. in sozialen Netzwerken zu achten gilt. Mehr Tipps & Tricks für Social Media und das Internet gibt sie als Autorin auf social move (www.social-move.de).

4 KOMMENTARE

  1. Eins verstehe ich nicht, bzw. ist nicht sehr einleuchtend:
    Die Gewinn-Benachrichtigung darf nicht über eine Facebook-Funktion erfolgen?!

    Das heißt also im Klartext, dass ich von jedem Teilnehmer erstmal die E-Mail Adresse / Telefonnummer brauche, um ihn zu benachrichtigen? -> Das macht in meinen Augen überhaupt keinen Sinn! Oder verstehe ich hier etwas falsch?

    LG

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