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Sonntag, 26. März 2023

Das Impressum in sozialen Netzwerken: wann, wo und wie

Das Impressum in sozialen Netzwerken: wann Sie eines benötigen und wo es zu finden sein sollte. Ein Gastbeitrag von Markus Wollenweber:

Wie Sie mittlerweile bestimmt wissen, haben Sie im Internet eine Impressumpflicht, sobald Ihre Webpräsenz einem gewerblichen Zweck dient. Dies gilt nicht nur für Ihre Website, sondern auch für die sozialen Netzwerke, sofern Sie dort nicht ausschließlich privat unterwegs sind. Eine Impressumpflicht besteht z.B. nicht für

  • ein persönliches Facebook-Profil, auf welches nur Freunde, Bekannte, Familie und Kollegen Zugriff haben,
  • ein Twitter-Profil, über welches auschließlich nur mit dem obigen Personenkreis auf privater Ebene kommuniziert wird,
  • ein persönliches Flickr-Profil, in dem Familienbilder eingestellt werden,
  • Einträgen in privaten Foren
  • private Gelegenheitsgeschäfte, wie z.B. ebay-Versteigerungen.

Doch bereits schon dann, wenn ein Angebot Personen außerhalb des Freundes- und Verwandtenkreises ansprechen soll, ist es nicht mehr privat und es besteht eine Impressumpflicht. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber ein Imressum anlegen.

Die Impressumpflicht dient dazu, über den Anbieter zu informieren und bei Rechtsverstößen eine rasche und einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Welche Angaben sind in einem Impressum zu hinterlegen?

  • Namensangabe: hier müssen Vor- und Nachname ausgeschrieben angegeben werden. Ein Kürzel, wie bspw. „A. Meier“ ist nicht zulässig.
  • Anschrift/Adresse: bei der Adresse muss es sich um eine vollständige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort handeln. Eine Postfachangabe ist nicht ausreichend.
  • Rechtsform: bei Unternehmen, juristischen Personen (GmbH, AG, eingetragene Vereine), Personengesellschaften (GbR, oHG) und sonstigen Personenvereinigungen (Vereinen) ist die Rechtsform mit anzugeben. Außerdem sind in diesem Fall auch immer die Vertretungsberechtigen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Gesellschafter bei einer GbR, der/die Inhaber(in) bei einem Einzelunternehmen und der Vorstand bei einem Verein) zu nennen. Dabei ist es ausreichend, dass bspw.bei einem Unternehmen eine Person zu nennen (Geschäftsführer/Prokurist), sofern diese Person das Unternehmen auch alleine vertreten darf.
  • Niederlassung: wird die Online-Präsenz von einer Niederlassung aus betrieben, so ist diese ebenfalls anzugeben.
  • Bei AG’s, KG aA’s und GmbH’s, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, muss zudem ein Liquidationsvermerk ins Impressum aufgenommen werden.
  • Kontaktangaben: Die Kontaktangaben sollen es ermöglichen, einen schnellen Kontakt zum Anbieter herzustellen. Hier sind eine ausgeschriebene E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer erforderlich. Sollte es sich bei der Telefonnummer um eine kostenpflichtige Nummer handeln, die über die normalen Verbindungsgebühren hinaus weitere Kosten verursacht (Vorwahl 0180 etc.) muss angegeben werden, welche Kosten durch den Anruf entstehen. Diese Kosten dürfen aber nicht der Gewinnerzielung dienen und sollten im üblichen Rahmen liegen.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer: Falls vorhanden, ist auch eine Ust-ID-Nummer mit anzugeben. Die normale Steuernummer des Finanzamtes ist hingegen keine Pflichtangabe.
  • Aufsichtsbehörde: unterliegt der Anbieter einer behördlichen Zulassung, so ist auch die Aufsichtsbehörde zu nennen. z.B. bei Gaststätten, Ärzten, Rechtsanwälten, Taxiunternehmen, Inkassobüros usw.
  • Registerangaben: ist der Anbieter in einem Handels-, Vereins-,Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen, so muss auch das Registergericht und die Registernummer mit angegeben werden.
  • Berufsrechtliche Angaben: bei besonders reglementierten Berufen, deren Ausübung rechtlich an einem Diplom oder Bildungsnachweis gebunden ist, sind weitere Angaben zu hinterlegen. Dazu gehören u.a.: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Psychotherapeuten, Gesundheitshandwerker (Optiker, Orthopädietechniker etc.), sowie Heilberufe wie Masseure und Krankenpfleger. Zu den erweiterten Angaben gehören die gesetzliche Berufsbezeichnung und in welchem Staat diese verliehen wurde, die zuständige Kammer und berufsrechtliche Regelungen und wie diese zugänglich sind. (hierbei empfiehlt es sich, einen Link zur Website der Kammer zu setzen, auf welcher die Regelung zu finden ist.)
  • Berufshaftpflicht: sofern der Anbieter eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist auch Name und Adresse des Versicherers, sowie der räumliche Geltungsbereich zu nennen.
  • Inhaltlich verantwortliche Person: bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten muss zusätzlich eine inhaltlich verantwortlliche Person genannt werden, auch dann, wenn diese Person mit dem Anbieter selbst identisch ist. Unter journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten fallen solche Angebote, die regelmäßig neue Informationen bieten und zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen sollen. D.h. Dies betrifft nicht nur Presseportale, sondern auch Blogs oder Facebook-Fanseiten, auf denen wie in einem Blog regelmäßig Artikel veröffentlicht werden. Im Zweifelsfall sollten Sie eine verantwortliche Person mit angeben.

Abschließend habe ich nachfolgend ein Muster eines Impressums einer GmbH für Sie:

Schmitz & Heinen GmbH
Musterweg 1
01234 Musterstadt

E-Mail: info(at)schmitzheinen.com
Telefon: 089/123456

Registergericht: Amtsgericht Musterhausen
Registernummer: HRB 98765

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Josef Schmitz und Max Heinen
Inhaltlich Verantwortlicher: Herr Josef Schmitz, Anschrift s.o.
Ust-ID gemäß §27a UStG: DE 12345678

Lesen Sie weiter auf der nächsten Seite…

Markus Wollenweber
Markus Wollenweber ist Social Media Manager und Internet Business Coach bei Guter-Kundenservice.de und berät dort klein- und mittelständische Unternehmen aller Branchen rund um deren Social Media- und Online-Marketing.

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