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Donnerstag, 30. März 2023

Jugend 3.0: 10 Tipps zur Hilfe von Kindern in der digitalen Welt

Kinder sollten die ersten Schritte im Internet nicht alleine machen und auch Jugendliche brauchen Unterstützung in der digitalen Welt. Eltern haben viele Möglichkeiten, zu helfen. Dazu folgende Tipps des BITKOM.

1. Erfahrungsaustausch

Eltern sollten einen Überblick haben, wofür sich ihre Kinder im Netz interessieren und mit ihnen über Erlebnisse sprechen. Wichtig ist die Vorbildfunktion der Eltern.
Sie können Tipps geben: etwa, indem sie ihre Kinder unterstützen, den Wahrheitsgehalt von Informationen zu prüfen. Eltern sollten sich für Erfahrungen der Kinder in Chat-Räumen, sozialen Netzwerken oder bei Online-Spielen interessieren und ihnen das Gefühl geben, dass sich der Nachwuchs bei Problemen an sie wenden kann. So können sie erkennen, ob sich ihre Kinder verantwortungsbewusst verhalten, ob sie möglicherweise von anderen belästigt oder unter Druck gesetzt werden. Eltern können sich darüber hinaus auch auf Facebook & Co. anmelden, um die Profile ihrer Kinder zu sehen.

2. Zeitbegrenzung

Das Internet gehört heute zum Leben von Kindern und Jugendlichen dazu. Andere Hobbys, Schule oder Ausbildung dürfen aber nicht zu kurz kommen. Deshalb sollten Eltern auf einen gesunden Freizeit-Mix achten und mit ihren Kindern vereinbaren, wie intensiv das Internet genutzt werden darf. Je nach Betriebssystem oder durch Zusatz-Software lässt sich auch eine Zeitbegrenzung einstellen. Einige Internet-Router – häufig sind diese in DSL-Modems integriert – bieten ebenfalls entsprechende Einstellmöglichkeiten.

3. Kinderschutz am Gerät und im Betriebssystem aktivieren

Kinder sollen das Internet auch auf eigene Faust entdecken können, aber gleichzeitig vor möglichen Gefahren geschützt werden. In einem ersten Schritt können Eltern dazu die Interneteinstellungen des PCs oder mobiler Endgeräte verändern. Manche Betriebssysteme bieten einen geschützten Surf-Bereich sowie Funktionen zur Einschränkung der Installation von Programmen an. Wichtig: Eltern sollten am Computer für ihr Kind ein eigenes Nutzerprofil (Benutzerkonto) anlegen, wo es die Einstellungen nicht selbst ändern kann.

4. Lesezeichen und Startseite

Besonders Kindern im Grundschulalter hilft es, wenn die Eltern ihnen im Internetzugangsprogramm (Browser) eine Liste mit Lesezeichen bzw. Favoriten anlegen. Dort können zum Beispiel geeignete Spiel- oder Lern-Webseiten gespeichert werden. Auch eine Standard-Startseite für Online-Sitzungen lässt sich im Browser einstellen – etwa das Lieblings-Portal des Kindes.

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5. Kinderschutz mit spezieller Software

Jugendgefährdende Inhalte lassen sich effizient mit einer Kinderschutz-Software herausfiltern. Diese können Eltern auf Computern selbst installieren und an den persönlichen Bedarf anpassen (z.B. nach Alter des Kindes). Die Kommission für Jugendmedienschutz hat zwei Jugendschutz-Programme für PCs mit Windows Betriebssystem anerkannt. Diese Programme der Deutschen Telekom und von JusProg können kostenlos unter www.telekom.de/kinderschutz und www.jugendschutzprogramm.de runtergeladen werden. Über weitere technische Schutzmöglichkeiten im Internet informiert die Seite www.sicher-online-gehen-de.

Die Initiative wird von Bund und Ländern sowie von BITKOM und anderen Partnern getragen. Technische Lösungen können Risiken für Minderjährige im Internet wirksam minimieren, aber die elterliche Begleitung der Internetnutzung des Kindes nicht ersetzen. Ein hundertprozentiger technischer Schutz ist nicht möglich.

Wie Erwachsene Kindern in der digitalen Welt helfen können
Wie Erwachsene Kindern in der digitalen Welt helfen können – zum Vergrößern anklicken

6. Kinder- und Jugendportale wie FragFinn und Internauten

Eltern können ihren Kindern Webseiten empfehlen, die speziell für junge Nutzer geeignet sind. So bietet die Seite www.FragFinn.de nicht nur einen geschützten Surfraum, sie ist auch ein kindgerechtes Internetportal. Es gibt dort eine Suchmaschine, Nachrichten und Surf-Tipps. Ein weiteres kindgerechtes Angebot ist www.internauten.de. Das Portal gehört zur Initiative „Deutschland sicher im Netz“, die ebenfalls vom BITKOM und der Bundesregierung unterstützt wird. Auch die Initiative „Watch your Web“ ist ein Angebot von Politik und Wirtschaft. Dort können junge Surfer im Netz Hilfe holen und unangenehme Erfahrungen melden.

7. Smartphones

Smartphones gehören bei Kindern und Jugendlichen zunehmend zum Alltag. 79 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben ein eigenes Smartphone. Auch für Smartphones und Tablets kann Jugendschutzsoftware aus den App-Stores runtergeladen werden, z.B. die kostenlosen Jugendschutz-Apps Telekom Surfgarten (für iOS) oder Vodafone Child Protect (für Android). Einen kindgerechten Surfraum schafft die FragFINN-App. Die App-Stores bieten außerdem speziell für Kinder entwickelte Lern-, Kreativ- oder Spiele-Apps an.

8. Persönliche Daten und Privatsphäre

Gerade für Kinder und Jugendliche ist ein hohes Maß an Privatsphäre wichtig. Im täglichen Leben würden die meisten ihr Privatleben kaum Unbekannten offenbaren. Auch im Internet haben es junge Nutzer in der Hand, den Zugang zu privaten Infos zu beschränken. Bei vielen Online-Diensten können sie das selbst bestimmen: Einstellungen lassen sich in der Regel im Nutzerprofil vornehmen. Eltern können dabei helfen. Nur gute Bekannte sollten auf Bilder und Kontaktdaten zugreifen können. Je weniger frei zugänglich ist, desto weniger Angriffsfläche wird unbefugten Nutzern geboten. Peinliche Bilder und Texte in Netzwerkprofilen sollten gelöscht werden. Auch gelöschte Inhalte können aber als Kopien an anderer Stelle vorhanden sein – das sollten Kinder vor jeder Veröffentlichung bedenken. Auch bei der Registrierung für Online-Dienste sollten junge Nutzer mit persönlichen Angaben sparsam umgehen und nur Daten eingeben, die wirklich nötig sind.

9. Benutzername

Kinder unter 14 Jahren sollten im Web generell nicht mit ihrem echten Namen auftreten, sondern mit einem Fantasienamen – es sei denn, die Angaben sind nur für die eigenen Freunde zugänglich, wie das in manchen Communitys üblich ist. Auch für Einträge in Foren sollte ein Pseudonym verwendet werden. Die Nennung des vollen Namens ist unter Datenschutz-Gesichtspunkten nur für ältere Jugendliche eine Option, wenn sie im Internet leichter gefunden werden wollen.

10. Persönlichkeits- und Urheberrechte

Wer Fotos von Freunden macht, darf sie nicht beliebig ins Netz stellen. Die Abgebildeten dürfen bestimmen, ob und wo die Bilder veröffentlicht werden. Daher sollten Eltern ihre Kinder bitten, keine Fotos von anderen zu veröffentlichen, ohne zu fragen. Gleichzeitig müssen Urheberrechte beachtet werden: Musik, Fotos, Filme und andere Inhalte dürfen nicht beliebig kopiert und weiterverwendet werden, wenn der Rechteinhaber es nicht erlaubt hat. Wer illegal Musik herunter lädt oder anbietet, dem drohen Sanktionen – ab 14 Jahren. Eltern können Schadenersatzklagen und Unterlassungsansprüche drohen. Darüber sollten sie mit ihren Kindern sprechen und Online-Aktivitäten bei Bedarf kontrollieren.

Stefan Hoffmeisterhttps://geistreich78.info
Stefan Hoffmeister ist Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) und Social Media Manager (ILS). Seit Herbst 2012 bloggt er hier auf geistreich78.info. Er war mehrere Jahre als Multichannel-E-Commerce Händler mit Fitness- und Gesundheitsartikeln aktiv.

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