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Mittwoch, 31. Mai 2023

Trademark Clearinghouse erläutert Übermittlung des Proof of Use

Die Betreiber des Trademark Clearinghouse (TMCH) stellen auf ihrer Seite weiterführende Angaben zur Übermittlung des sogenannten Proof of Use zur Verfügung.


Warum ein Proof of Use benötigt wird, erfährt man gleich zu Beginn des Dokuments:

If you wish to opt in for the Sunrise services whilst submitting a registered trademark, you are required to provide evidence of the use of your mark in connection with a bona fide offering or sale of goods or services.

Möchte man durch die Übermittlung einer registrierten Trademark an den sogenannten Sunrise Services, einer Priorisierungsphase für Markeninhaber, teilnehmen, ist die Übermittlung eines Proof of Use obligatorisch. Um ein Proof of Use zu verifizieren müssen zwei Dinge an das TMCH übermittelt werden:

  1. A signed Proof of Use Declaration: Erklärung, dass die übermittelte Marke vom Markeninhaber aktiv genutzt wird.
  2. A single sample of Proof of Use:
    Permissible:
    Labels, tags, or containers from a product, orAdvertising and marketing materials (including brochures, pamphlets, catalogues, product manuals, displays or signage, press releases, screen shots of Internet websites, or social media marketing materials).Impermissible:
    Inclusion of a Trademark in the domain name, emails, link including a website.

In der Anleitung des Trademark Clearinghouse werden diverse Beispiele für Marketingmaterial aufgelistet, die als Proof of Use verwendet werden können:

  • Brochures – Broschüren, Flyer
  • Pamphlets – andere Schriftstücke
  • Catalogues – Produktkataloge
  • Product manuals – Handbücher und Bedienungsanleitungen
  • Displays – Schaubilder und Aufsteller
  • Press Releases – Pressemitteilungen
  • Screen Shots – Screen Shots von Webseiten
  • Social Media Marketing Materials – Social Media Marketing Unterlagen

Wichtig:

  • Die beiden Bestandteile müssen für jede im TMCH angemeldete Trademark übermittelt werden, wenn eine Sunrise Berechtigung erreicht werden soll.
  • Ein Proof of Use reicht aus. Es müssen also nicht mehrere Nachweise, dass die Marke tatsächlich in Gebrauch ist, erbracht werden.
  • Der Proof of Use muss alle 5 Jahre zur erneuten Verifizierung wiederholt werden.

Letzte Änderung: 08:53:35 – 2018-04-25

Stefan Hoffmeisterhttps://geistreich78.info
Stefan Hoffmeister ist Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) und Social Media Manager (ILS). Seit Herbst 2012 bloggt er hier auf geistreich78.info. Er war mehrere Jahre als Multichannel-E-Commerce Händler mit Fitness- und Gesundheitsartikeln aktiv.

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